Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft           Noe´s sailing s. r. o.

Inhalt:

    1. I. – Vertragsbedingungen der Miete

1. Allgemeine Pflichten des Mieters

1.1. Der Mieter oder die von ihm beauftragte Person muss Inhaber eines gültigen Ausweises Führer eines kleinen Wasserfahrzeugs (VMP) oder eines anderen vergleichbaren Ausweises sein, und er muss über die für das Steuern eines Bootes unverzichtbaren Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Der Bootsführerschein und Erfahrungen sind nicht erforderlich bei Wasserfahrzeugen, deren Segelfläche nicht mehr als 12 m2 beträgt, gegebenenfalls deren Motor nicht stärker als 4 kW ist. Diese Tatsache ist jeweils bei den Parametern des Wasserfahrzeugs angegeben.

1.2. Der Mieter verpflichtet sich, nur so viele Personen mit an Bord zu nehmen, wie für das Boot laut Vertrag zulässig sind. Dies gilt auch für eine Situation, wenn die Besatzungsmitglieder Kinder sind. Vor der Vermietung wird der Mieter vor Ort über die Betriebssicherheit des Segelboots und die Bewegung auf der Wasseroberfläche belehrt, und erhält eine adäquate Unterweisung. Die Miete erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Mieters – der Vermieter haftet insbesondere weder für etwaige Unfälle von Personen, die auf dem gemieteten Wasserfahrzeug entstanden, noch für Schäden am Eigentum des Mieters.

1.3. Der Mieter kann das Boot nur zu einer Erholungsfahrt im Rahmen der gültigen Schifffahrtsgesetze, unter Ausschluss wie auch immer gearteter Geschäfte, des gewerbsmäßigen Fischfangs, der Vermietung, des Transports, von Wettbewerben und ähnliche Tätigkeiten benutzen. Für Ausnahmen (z.B. Regatta usw.) ist zuvor die schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen.

1.4. Bei Bekanntgabe gefährlicher Witterungsbedingungen (in jedem Fall bei einem Wind ab 5 Bft, d.h. über 10,8 m pro Sekunde oder über 38 km/h) darf der Mieter den Hafen Landal Marina Lipno (nachfolgend nur „Hafen“) nicht verlassen, gegebenenfalls muss er den nächstgelegenen Hafen oder eine geeignete Bucht zum Ankern finden. Auf offener Wasserfläche darf nicht geankert werden, beziehungsweise es muss sichergestellt sein, dass das Boot bei drohender Gefahr unverzüglich seine Position verändern kann.

1.5. Der Mieter ist verpflichtet, die Wettervoraussage und die Entwicklung des Wetters aktiv zu verfolgen (Internet, Radio, Konsultation mit dem Vermieter usw.) und unter Berücksichtigung der gemeldeten meteorologischen Phänomene (Stürme, Starkwind usw.) seine Fahrpläne entsprechend anzupassen, beziehungsweise rechtzeitig ein geeignetes und sicheres Ankern sicherzustellen – am besten im Heimathafen.

1.6. Übliche, durch Verschleiß entstehende Schäden bis zu 500 CZK kann der Mieter aufgrund eigener Entscheidung reparieren. Diese Auslagen werden ihm nach Vorlage einer Rechnung zurückerstattet. Bei allen Reparaturen über 500 CZK muss der Mieter den Vermieter um Rat und Zustimmung ersuchen. Geringfügige Schäden, die das Boot nicht am Weiterfahren hindern, müssen dem Vermieter vom Mieter nicht telefonisch gemeldet werden. Schwerere Schäden, die die Funktionstüchtigkeit des Bootes beeinträchtigen, müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden, damit schnellstmöglich ein Ersatzmittel vereinbart werden kann.

1.7. Bei einer schweren Havarie (Zusammenstoß, Riss, Brand), einem Einbruch und voraussichtlichen Schäden von über 5.000 CZK muss der Mieter den Vermieter oder eine vom Vermieter beauftragte Person unverzüglich darüber informieren und dessen/deren Anweisungen einholen. Der Einbruch in eine Yacht oder die Entwendung einer beliebigen Anlage muss vom Mieter unverzüglich der Polizei der Tschechischen Republik und dem Vermieter gemeldet werden.

1.8. Die Nichtbenutzung der Yacht infolge unvorhergesehener Ereignisse, die nicht vom Vermieter verursacht wurden, insbesondere durch das Wetter und die gesundheitliche Disposition während der Mietzeit, begründet nicht den Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der Miete. Der Mieter ist verpflichtet, vor Übergabe des Bootes den Bootsführerschein oder einen vergleichbaren Ausweis sowie den Personalausweis des Kapitäns vorzulegen. Bei einem Teil der Wasserfahrzeuge muss der Bootsführerschein nicht verlangt werden, siehe Punkt 1.1.

1.9. Der Mieter darf keine Tiere, einschließlich Hunde und Katzen, mit auf das Boot nehmen. Eine Zuwiderhandlung wird mit einem Strafgeld in Höhe von 10.000,- CZK sanktioniert.

1.10. Falls der Mieter in der Kajüte, in der Nähe der Segel, des Motors, des Kraftstofftanks, gegebenenfalls von anderen Teilen des Bootes, die durch eine vom Wind weggewehte oder zu Boden gefallene Zigarettenkippe beschädigt werden können, raucht, kann vom Vermieter ein einmaliges Strafgeld in Höhe von 3.000 CZK verhängt werden (auch wiederholt für jede Verletzung), gegebenenfalls kann der Aufenthalt ersatzlos beendet werden.

1.11. Der Mieter ist verpflichtet, die auf dem Hafengelände ausgehängte Betriebsordnung des Hafens einzuhalten, vor allem die Nachtruhe nach 22 Uhr.    

1.12. Der Mieter ist verpflichtet, nur bei Leerlaufdrehzahl des Motors in den Hafen einzulaufen und aus dem Hafen auszulaufen, und stets nur, nachdem er sich vergewissert hat, dass das Einlaufen/Auslaufen unter Berücksichtigung des sonstigen Verkehrs und des sonstigen Geschehens im Hafen sicher ist. Für ein schnelles Fahren aus/in den Hafen kann vom Vermieter eine Geldstrafe von 1.000 CZK verhängt werden (auch wiederholt für jede Verletzung) gemäß den Regeln des Hafenbetreibers.

1.13. Falls der Mieter sich dafür entscheidet, zum Fahren den Motor zu benutzen, dürfen nicht gleichzeitig auch die Segel gesetzt werden. In keinem Fall darf er mit dem Motor schneller als mit Leerlaufdrehzahl gleichzeitig mit gesetzten und an den Fangleinen schlaffen Segeln fahren, es kommt so zu deren Zerstörung und Reißen. Eine Verletzung dieser Regel wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 CZK sanktioniert (auch wiederholt für jede weitere Verletzung).

 

2. Mietpreis

2.1 Der Mietpreis für den Mietgegenstand umfasst die Miete des Bootes und dessen Ausstattung, die Hafengebühren, die Versicherung des Bootes, die Dienstleistungen der Servicestelle, die Sozialanlagen auf dem Hafengelände und die Parkgebühren für ein Auto unweit des Hafens (Parkplatz unterhalb der Pisten). Sämtliche Kraftstoffe und Hafengebühren außerhalb des Hafens gehen zu Lasten des Mieters.  

2.2 Die abschließende Reinigung ist nicht im Mietpreis enthalten, ihr Preis beträgt 200 CZK bis 400 CZK. Der Mieter ist verpflichtet, den Preis für die abschließende Säuberung zu zahlen.

2.3 Alle Preise werden als Endpreise verstanden, sofern nicht etwas anders angeführt ist.

 

3. Vereinbarung des Termins

3.1 Zur verbindlichen Buchung des Bootes ist der Mieter verpflichtet, nach Aufforderung durch den Vermieter innerhalb von fünf Tagen ab Buchung der Vermietung eine Anzahlung auf dessen Konto unter dem zugewiesenen variablen Symbol zu überweisen. Als Bezahlung wird die Gutschrift des Betrages auf das Konto des Vermieters betrachtet. Die Höhe der Anzahlung wird gemäß der Länge der Vermietung des Bootes bestimmt.

Der Mieter kann um eine Reduzierung der Anzahlung bei einer längeren Vermietung ersuchen, die Mindestanzahlung aber beträgt 2.000 CZK.

Anzahlungen:

2 Tage – 2.000 CZK

3 Tage – 3.000 CZK

4 Tage – 4.000 CZK

5 Tage und mehr – 5.000 CZK

3.2 Falls der Mieter nicht am festgesetzten Termin überhaupt nicht bezahlt oder falls er sie nicht in voller Höhe erstattet hat, kann der Vermieter das Boot an einen anderen Interessenten vermieten.

3.3 Den Restbetrag der Miete hinterlegt der Mieter nach Absprache mindestens 10 Arbeitstage vor der Übernahme des Bootes per Überweisung auf das Konto. In Ausnahmefällen – z.B. bei einer Last-Minute-Reservierung usw. – kann er dem beauftragten Mitarbeiter des Vermieters vor Ort in bar bezahlt werden.

3.4 Mit der Entrichtung einer Anzahlung stimmt der Mieter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters, der Gesellschaft Noe´s sailing s.r.o., IdNr 261 01 785, mit Sitz in Prag 3, Husinecká 903/10, PLZ 130 00, zu, und er verpflichtet sich, sich nach diesen zu richten.

 

4. Stornobedingungen

4.1 Im Falle, dass der Mieter den reservierten Termin 22 Tage und mehr vor der vorgesehenen Erfüllung storniert, erstattet der Vermieter dem Mieter die Anzahlung in voller Höhe zurück.

4.2 Falls der Mieter die Reservierung 14 Tage bis 21 Tage vor der vorgesehenen Erfüllung storniert, ist er verpflichtet, dem Vermieter 50 % des Mietpreises zu bezahlen.

4.3 Falls der Mieter die Reservierung 7 Tage bis 13 Tage vor der vorgesehenen Erfüllung storniert, ist er Mieter verpflichtet, dem Vermieter 70 % des Mietpreises zu bezahlen.  

4.4 Falls der Mieter die Buchung 6 Tage und weniger vor der vorgesehenen Erfüllung storniert, ist er verpflichtet, dem Vermieter 100 % des Mietpreises zu bezahlen.

4.5 Der Mieter ist verpflichtet, die Stornierung der Buchung schriftlich oder per E-Mail vorzunehmen.

4.6 Falls der Mieter den vereinbarten Termin aus einem beliebigen Grund nicht wahrnehmen möchte, kann er seine Rechte und Pflichten nach vorheriger Zustimmung des Vermieters auf eine andere Person übertragen.

4.7 Falls es dem Vermieter noch gelingt, das freigewordene Boot zu besetzen, kann er dem Mieter den bereits bezahlten Betrag nach Abzug der entstandenen Kosten und etwaiger Rabatte, die er dem Ersatzmieter einräumen musste, zurückerstatten. Diese Entscheidung liegt voll in der Kompetenz des Vermieters.  

4.8 Im Falle, dass während der Miete keine nennenswerten Mängel am Boot zutage treten, die an seiner weiteren Nutzung hindern, begründet dieser Mangel nicht den Anspruch auf Rücktritt vom Mietvertrag oder den Anspruch auf Mietermäßigung.  

 

5. Terminänderung

5.1 Falls die Betriebsbedingungen des Vermieters dies erlauben, kann es nach gegenseitiger Absprache zu einer Terminänderung kommen, und zwar auch dann, wenn eine Anzahlung geleistet wurde.

5.2 Bestandteil der Vereinbarung einer Terminänderung ist auch die Anpassung des Preises an die aktuelle Tarifliste. Bei einem höheren Preis für die Vermietung des Bootes entrichtet der Mieter diese Differenz noch nach. In den übrigen Fällen zahlt der Mieter dem Vermieter den ursprünglich vereinbarten Preis.

5.3 Eine Terminänderung ist nur einmal möglich.

5.4 Ohne Sanktionen ist eine Terminänderung nur innerhalb von 22 Tagen vor Terminantritt möglich.

5.5 Ohne Sanktionen ist eine Terminänderung nur innerhalb von 22 Tagen vor Terminantritt möglich.   

5.6 Falls die Terminänderung 21 Tage und weniger vor dem Terminantritt vorgenommen wird, werden zusammen mit der Änderung finanzielle Sanktionen gemäß den Stornobedingungen geltend gemacht werden (Artikel 4).

 

6. Übergabe und Rückgabe des Bootes

6.1 Ort der Übergabe und Rückgabe des Bootes ist die Hafenmole B auf dem Gelände von Landal Marina Lipno, in Lipno nad Vltavou, Kreis Český Krumlov.

6.2 Das Boot wird dem Mieter zwischen 19:00 und 20:00 Uhr an dem im Mietvertrag angeführten Tag in einem tadellosen sauberen Zustand und fahrtauglich übergeben werden. Bei einer späten Ankunft des Mieters (nach 20:00 Uhr) kann das Segelboot erst am darauffolgenden Morgen um 8:30 Uhr vom Vermieter übergeben werden. Dieser Übergabemodus erfolgt bei einer mehrtätigen Vermietung. Bei eintägigen Vermietungen wird das Boot dem Mieter am jeweiligen Vermietungstag zwischen 8:30 und 9:30 Uhr übergeben.

6.3 Falls aber der Mieter bei der Übernahme des Bootes eine Anlage für defekt ansieht, muss er sogleich deren Reparatur oder Austausch verlangen, und sofern dies nicht möglich sein sollte, erstellt er zusammen mit dem Vermieter, der ihm das Boot übergibt, ein Mängelprotokoll, das von beiden Parteien unterzeichnet wird.

6.4 Falls der Vermieter wegen eines Defekts oder einer Beschädigung während des voraufgegangenen Törns oder wegen eines anderen Hindernisses das betreffende Boot nicht spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Termin bereitstellen kann, hat er das Recht und die Pflicht, dem Mieter ein ähnliches Boot mit der gleichen Kajütenanzahl zu übergeben oder ihm den bereits entrichteten Preis für die Vermietung zurückzuerstatten.

6.5 Der Vermieter haftet nicht für Schäden (insbesondere nicht für die Reisekosten, die Inanspruchnahme der Urlaubstage und die Ausrüstung), die dem Mieter infolge des oben beschriebenen Verhaltens entstehen mögen.

6.6 Der Mieter ist verpflichtet, das Boot spätestens um 16 Uhr an dem im Mietvertrag angeführten Tag zurückzugeben.

6.7 Für den Fall einer verspäteten Rückgabe des Bootes wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 CZK für jede angebrochene Stunde des Verzugs festgesetzt.

6.8 Im Falle dass der Mieter ein stark verschmutztes Boot (vor allem: schwarze Streifen, verschüttete Getränke, überquellendes chemisches WC usw.) übergibt, wird der Vermieter dem Mieter zum Preis der üblichen Säuberung 500 CZK für eine über den Standard hinausgehende Säuberung in Rechnung stellen. Zur Bezahlung dieser Säuberung kann der Vermieter die hinterlegte Kaution verwenden.

6.9 Der Mieter muss dem Vermieter das Boot und dessen Ausstattung im gleichen Zustand zurückgeben, in dem er es übernommen hatte, jedoch unter Berücksichtigung des üblichen Verschleißes.

 

7. Versicherung

7.1 Der Vermieter hat ein Vertrag über die Haftung für einen Schaden (eine sog. Schadenshaftpflichtversicherung), der durch den Betrieb eines Erholungswasserfahrzeugs bewirkt wurde, abgeschlossen.

7.2 Der Mieter muss alle aus dem Betrieb des Bootes resultierenden Risiken abwägen und nach eigenem Ermessen eine weitere Zusatzversicherung, insbesondere unter Berücksichtigung des Punktes 1.2 individuell abschließen.

 

8. Kaution

8.1 Bei Übernahme des Bootes hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution. Die Höhe der Kaution ist im Vertrag angeführt, sie ist abhängig von der Spezifikation des jeweiligen Bootes.

8.2 Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kaution nach Rückgabe des Bootes, an dem keine Schäden bewirkt wurden, beziehungsweise das fristgerecht und ohne die Notwendigkeit einer Spezialreinigung zurückgegeben wurde, zurück.

8.3 Der Vermieter ist berechtigt, bei einem Schaden am Boot, für den der Mieter verantwortlich ist, die Kaution mit der Begleichung des entstandenen Schadens zu verrechnen.  

8.4 Die Kaution muss bei Übernahme des Bootes vom Vermieter in bar hinterlegt werden.  

 

9. Sofortiger Vertragsrücktritt

9.1 Falls der Mieter die Ordnung der Schifffahrtssicherheit verletzt (insbesondere durch Fahren in angetrunkenem Zustand, unter dem Einfluss von Betäubungs- und psychotropen Stoffen, durch das Festmachen an Vorrichtungen, die dem Schiffsverkehr dienen – Bojen, Molen, schwimmende Vorrichtungen, Nichtbeachtung der Vorfahrt usw.), die Anweisungen der Organe der Staatlichen Schifffahrtsverwaltung, der Polizei der Tschechischen Republik, des Staatsunternehmens Povodí Vltavy s. p., nicht beachtet, die Regeln und beauftragten Personen des Vermieters nicht respektiert, die erlaubte Personenanzahl an Bord überschreitet, über keine praktischen Erfahrungen mit Yachting verfügt (bei Segelbooten, die einen Bootsführerschein erfordern), sich gegebenenfalls riskant verhält, und es offenkundig ist, dass die Beschädigung des Wasserfahrzeugs des Vermieters, gegebenenfalls die unmittelbare Gefahr eines Schadens am Eigentum dritter Personen oder an der Gesundheit von Personen, droht, ist der Vermieter berechtigt, unverzüglich vom Mietvertrag zurückzutreten.

9.2 Bei einem Vertragsrücktritt in diesen Fällen (9. 1) steht dem Mieter kein Anspruch auf Rückerstattung der Miete zu.

9.3 Falls der Mieter sich in Verzug mit der Bezahlung der Kaution befindet, ist der Vermieter berechtigt, augenblicklich vom Vertrag zurückzutreten.

 

10. Umstände höherer Gewalt

10.1 Bei Umständen höherer Gewalt, die nicht beeinflusst werden können – insbesondere Kriegsgefahr, terroristischer Anschlag, Ausrufung des Ausnahmezustandes, Notstand, Umweltkatastrophe, Arbeitsstreik, Blockade, Erdbeben, Brand, Überschwemmung, Hochwasser – bedingt sich der Vermieter die Möglichkeit aus, dass es nicht zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages kommt, doch bietet er dem Mieter nach Vorübergehen dieser Umstände Ersatzleistungen an.

 

11. Assistenzrufnummer

11.1 Dem Mieter steht während der gesamten Vermietung täglich von 8:30 bis 20:00 Uhr die im Mietvertrag angeführte Assistenzrufnummer zur Verfügung.

11.2 Unter dieser Nummer können eine technische Beratung und erforderliche Informationen für ein sicheres Fahren, Hilfe bei der Lösung aller etwaigen mit der Vermietung und dem Aufenthalt auf dem Boot verbundenen Probleme angeboten werden.

 

12. Rabatte und Zusatzdienstleistungen

12.1 Stammkunden werden Rabatte von der Tarifliste in Höhe von 10 % bzw. von bis zu 20 % bei frühzeitiger Reservierung (max. bis zum 31.1. des jeweiligen Jahres) eingeräumt, gegebenenfalls gewährt der Vermieter nach eigenem Ermessen Last-Minute-Angebote. Die Rabatte werden vom Betrag für die Vermietung des Bootes für die betreffende Zeitperiode abgezogen.

12.2 Unter einem Stammkunden wird ein Klient verstanden, der die Dienstleistungen der Firma Noe´s sailing s.r.o. in der Vergangenheit mindestens 1x in Anspruch nahm und der bei dieser Firma als solcher erfasst ist.   

12.3 Nicht geltend gemacht werden können die Rabatte für pflichtmäßige und optionale Gebühren und Dienstleistungen – hierbei handelt es sich insbesondere um die Reinigung (200 CZK – 400 CZK), Anlegemanöver (500 CZK), Vermietung eines Gummibootes (100 CZK/Tag) usw.

12.4 Zur Vermietung eines Bootes kann in Absprache mit dem Vermieter auch ein qualifizierter Kapitän/Einweiser gebucht werden. Der Preis für diese Dienstleistung beträgt 2.700 CZK/Tag. Unter einem Tag wird in diesem Fall die Zeit von 10 bis 16 Uhr (6 Stunden) verstanden. Für diese Dienstleistung können keine der oben angeführten Rabatte geltend gemacht werden.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich nach der Rechtsregelung des Bürgerlichen Gesetzbuches.  

13.2 Die vertraglichen Mietbedingungen gelten ab dem 27.5.2019.

 

Teil II. – Die Vertragsbedingungen der Übungskurse und Schulungen

 

1. Die Entstehung der Vertragsbeziehung

1.1. Die Gesellschaft Noe´s sailing s.r.o., IdNr 261 01 785, mit Sitz in Prag 3, Husinecká 903/10, PLZ 130 00 (nachfolgend nur „Vermieter“), ist Anbieter der Dienstleistung Übungskurs und Schulung im Yachting (nachfolgend nur „Trainingskurs“), die bei einer Buchung der Dienstleistung auf den Internetseiten des Anbieters näher spezifiziert wird.

1.2. Der Mieter ist eine Person, die einen Trainingskurs gebucht und bezahlt hat.

1.3. Die Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Mieter entsteht durch Bezahlung des Trainingskurses und richtet sich nach den allgemeinen Vertragsbedingungen des Anbieters.

 

1. Buchung und Bezahlung

2.1 Der Mieter kann den Trainingskurs in dem Buchungsformular auf www.noesailing.com oder per E-Mail, gegebenenfalls telefonisch anhand der auf den Internetseiten angeführten Kontaktdaten, buchen.

2.2 Bei einer Buchung wird der konkrete Typ des Trainingskurses spezifiziert(z.B. ein theoretischer Kurs: VMP-Kurs, MPZ, Segelboot, sowie ein praktischer Kurs: Prüfbescheinigung der praktischen Fertigkeiten Segelboot/Motorboot, Grundkurs, Intensivkurs, Trainingsfahrt, Fortgeschrittenenkurs, Yachting-Kurs – Erwachsene, Yachting-Schule – Kinder, Meer-Kurs usw.).

2.3 Aufgrund dieser Buchung fordert der Vermieter den Mieter zur Bezahlung auf, und er schickt diese Zahlungsaufforderung an die vom Mieter bestimmte Adresse bzw. E-Mail-Adresse. Falls die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstermin erstattet worden sein sollte, wird die Buchung automatisch storniert. Die Zahlung ist an dem Tag, da das Geld auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wurde, vollzogen. Anschließend schickt der Vermieter dem Mieter auf dessen Wunsch hin einen Steuerbeleg zu dieser Zahlung.

2.4 Bei einer Terminreservierung wird eine Aufforderung zur Zahlung des Kurses in voller Höhe ausgestellt werden.

 

3. Terminreservierung und Stornobedingungen

3.1 Der praktische Trainingskurs findet nur unter der Voraussetzung statt, dass mindestens 2 bzw. 3 Mieter teilnehmen werden. Bei einer theoretischen Schulung existieren zwei- bis dreimal jährlich fixe Termine. Die Mindestanzahl der Mieter richtet sich nach der auf den Internetseiten www.noesailing.com angeführten Spezifikation des konkreten Trainingskurses.

3.2 Vor der Entrichtung der Zahlung vereinbaren Mieter und Vermieter einen verbindlichen Termin, an dem der Trainingskurs stattfindet.

3.3 Nach der Reservierung des Termins kann dieser nur bei freier Kapazität auf Seiten des Vermieters und mit dessen schriftlicher Zustimmung geändert werden. Diese Änderung darf sich jedoch nicht im Widerspruch zu den unten angeführten Stornobedingungen befinden.

3.4 Eine Änderung des Termins des praktischen Kurses gemäß Punkt 3.3 kann spätestens 3 Arbeitstage, die dem Tag vorausgehen, an dem der Trainingskurs stattfinden soll, stattfinden. Die Bitte um eine Terminänderung muss dem Vermieter schriftlich (per E-Mail) zugestellt werden.   

3.5 Die Änderung des Termins des theoretischen Kurses gemäß Punkt 3.3 kann spätestens 3 Arbeitstage, die dem Tag, an dem der Trainingskurs stattfinden soll, stattfinden. Für diese Änderung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1.000 CZK berechnet. Die Bitte um eine Änderung muss dem Vermieter schriftlich (per E-Mail) zugestellt werden.  

3.6 Im Falle, dass der Mieter den reservierten Termin nicht wahrnehmen und gleichzeitig nicht gemäß Punkt 3.4 oder 3.5 vorgehen sollte, verliert er den Anspruch auf Teilnahme an einem Trainingskurs. In einem solchen Fall wird auf die bereits erstattete Zahlung wie auf eine dem Vermieter zustehende Stornogebühr gesehen.

3.7 Im Falle, dass der Trainingskurs aus einem Grund auf Seiten des Vermieters nicht am reservierten Termin stattfinden kann, bietet der Vermieter dem Mieter jeweils einen neuen Reservierungstermin an. Diesen neuen Termin muss der Mieter in Anspruch nehmen, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten ab dem Termin der ursprünglichen Reservierung. Im Falle, dass der Mieter den neu vereinbarten Termin nicht innerhalb dieser Frist wahrnehmen sollte, wird auf die bereits erstattete Zahlung wie auf eine dem Vermieter zustehende Stornogebühr gesehen.

3.8 Im Falle, dass der Trainingskurs unabhängig vom Willen der beiden Vertragsparteien nicht an dem festgesetzten Termin stattfinden kann (vor allem wegen ungünstigen Wetters wie Wind oder 5 Bft., d.h. über 10,8 m pro Sekunde oder über 38 km/h), Sturm, Starkregen mit Hagelschlag oder aus anderen Gründen wie Erdbeben, Brand, Hochwasser, Überschwemmung, Kriegsgefahr, terroristischere Anschlag, Ausrufung des Ausnahmezustands, Notstand, Umweltkatastrophe, Arbeitsstreik, Blockade), bietet der Vermieter dem Mieter jeweils einen neuen Reservierungstermin an. Über die Zweckmäßigkeit der Abhaltung eines Trainingskurses entscheidet dann nach Auswertung aller Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der Sicherheit, der Vermieter.

3.9 Der Vermieter haftet nicht für etwaige Schäden, die durch die Nichtstattfindung oder durch eine Kürzung des Trainingskurses aus den in den Punkten 3.7 und 3.8 angeführten Gründen bewirkt wurden.

 

4. Sicherheit

4.1 Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der praktische Trainingskurs eine Outdoor-Aktivität ist, die potentiell gefährlich sein kann. Die Teilnahme an diesem Kurs erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr.

4.2 Bei einem gesundheitlichen oder anderen Handicap muss diese Tatsache bei der Buchung angezeigt und die Zweckmäßigkeit einer Teilnahme mit dem Arzt des Mieters geklärt werden.

4.3 Der Mieter ist verpflichtet, beim praktischen Trainingskurs die Sicherheits- und organisatorischen Anweisungen des vom Vermieter beauftragten Mitarbeiters zu respektieren. Die Nichtrespektierung dieser Anweisungen kann Grund sein für den sofortigen Ausschluss des Teilnehmers aus dem Kurs ohne Anspruch auf einen Ersatztermin und auf Ersatz etwaiger Schäden.

 

5. Schlussbestimmungen

5.1 Die in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich nach der Rechtsregelung des Bürgerlichen Gesetzbuches.

5.2 Die Vertragsbedingungen Übungskurs gelten ab dem 27.5.2019.

 

Teil III. – Vertragsbedingungen „Erlebnis-Yachting“

 

1. Entstehung der Vertragsbeziehung

1.1 Die Gesellschaft Noe´s sailing s.r.o., IdNr 261 01 785, mit Sitz in Prag 3, Husinecká 903/10, PLZ 130 00 (nachfolgend nur „Vermieter“) ist der Vermieter der Dienstleistung „Erlebnis-Yachting“, die bei Buchung der Dienstleistung auf den Internetseiten des Vermieters spezifiziert wird.

1.2 Der Mieter ist die Person, die die Dienstleistung „Erlebnis-Yachting“ buchte und bezahlte.

1.3 Die Vertragsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter entsteht durch die vollständige Bezahlung der Dienstleistung „Erlebnis-Yachting“ und richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters.

 

2. Buchung und Bezahlung

2.1 Der Mieter kann das Yachting im Buchungsformular auf www.noesailing.com oder telefonisch anhand der auf den Internetseiten angeführten Kontaktdaten buchen.

2.2 Bei der Buchung wird der konkrete Typ des „Erlebnis-Yachtings“ spezifiziert (z.B. Kapitän auf Probe, Wochenende auf der Yacht, Spazierfahrt auf dem Segelboot).

2.3 Bei der Buchung wählt der Mieter die Möglichkeit durch Zustellung einer E-Mail oder vermittels eines Anbieters von Postdienstleistungen.

2.4 Bei der Buchung stellt der Vermieter eine Rechnung aus und schickt diese zusammen mit dem Voucher, auf dem der konkrete Typ des „Erlebnis-Yachtings“ vermerkt ist, an die vom Mieter bestimmte (E-Mail- oder Post-) Adresse. Gleich nach Bezahlung der Rechnung ist der Voucher gültig. Falls die Rechnung am Fälligkeitstermin nicht bezahlt ist, wird die Buchung automatisch aufgehoben, und der Voucher ist nicht gültig.  

2.5 Der Voucher ist übertragbar. Falls der Voucher von einer anderen Person geltend gemacht wird als von der, die den Voucher bezahlt hatte, wird auf diese wie auf den Mieter geschaut, und diese Person hat die gleichen aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen resultierenden Rechte und Pflichten wie der Mieter.

 

3. Gültigkeit und Umtausch des Vouchers

3.1 Die Gültigkeit des Vouchers beträgt 6 Monate ab dem Tag der Bezahlung. Er kann nicht zurückgegeben werden, er ist jedoch übertragbar.

3.2 Die Gültigkeit des Vouchers kann bei Entrichtung eines Betrages von 250 CZK um weitere 6 Monate verlängert werden. Die Verlängerung der Gültigkeit des Vouchers muss spätestens innerhalb von 4 Wochen vor dem Datum des Ablaufs seiner Gültigkeit bestellt und bezahlt werden.

3.3 Die Gültigkeit des Vouchers kann höchstens zweimal verlängert werden.

3.4 Der Voucher für einen konkreten Typ des „Erlebnis-Yachtings“ kann nur aufgrund eines unterzeichneten schriftlichen Gesuchs, das vermittels eines Anbieters von Postdienstleistungen an die Adresse des Vermieters geschickt wurde, gegen einen anderen Typ umgetauscht werden.

3.5 Bei Erhalt des schriftlichen Gesuchs um Umtausch des Vouchers gegen einen anderen Typ ist ein Umtausch kostenlos möglich, nach dieser Frist berechnet der Vermieter für den Umtausch des Vouchers eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 CZK.

3.6 Falls der Wert des umgetauschten Vouchers höher als der Wert des ursprünglichen Vouchers ist, zahlt der Mieter die Preisdifferenz, einschließlich einer etwaigen Verwaltungsgebühr gemäß Punkt 3.5. Auf die Zuzahlung beziehen sich die gleichen Regeln wie auf die Bezahlung.

3.7 Falls der Wert des umgetauschten Vouchers niedriger ist als der Wert des ursprünglichen Vouchers, gründet der Vermieter für den Mieter ein persönliches Konto, auf dem er die Preisdifferenz der Voucher, abzüglich einer etwaigen Verwaltungsgebühr gemäß Punkt 3.5, hinterlegt. Auf dem persönlichen Konto wird der Mehrbetrag so lange geführt, bis der Mieter das nächste „Erlebnis-Yachting“ bucht, maximal aber 6 Monate. Danach wird die Gebühr zum Eigentum des Vermieters.

3.8 Ein umgetauschter Voucher kann nicht noch einmal umgetauscht werden.

 

4. Terminreservierung

4.1 Der Mieter kann mit einem gültigen Voucher einen Termin für das „Erlebnis-Yachting“ reservieren. Die Inanspruchnahme aber muss spätestens am letzten Tag der Gültigkeit des Vouchers beginnen.

4.2 Die Reservierung des Termins erfolgt per E-Mail oder in anderer schriftlicher Form. Der Vermieter muss den gewählten Termin akzeptieren. Sollte der Vermieter am ausgesuchten Termin nicht über freie Kapazitäten verfügen, bietet er dem Mieter einen anderen Ersatztermin an.

4.3 Der Vermieter bestätigt dem Mieter den reservierten Termin per E-Mail oder in einer anderen geeigneten Form. Der Vermieter schickt dem Mieter zudem Instruktionen zu, an die zu halten der Mieter verpflichtet ist.

 

5. Stornobedingungen

5.1 Nach der Reservierung des Termins ist dessen Änderung nur bei freier Kapazität seitens des Vermieters und mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich. Die Änderung darf sich nicht im Widerspruch zu den nachfolgenden Stornobedingungen befinden.

5.2 Eine Terminänderung gemäß Punkt 5.1 kann spätestens 3 Arbeitstage (72 Stunden) vor dem Tag, an dem das „Erlebnis-Yachting“ stattfinden soll, vorgenommen werden. Das Gesuch um eine Änderung muss dem Vermieter jeweils schriftlich oder per E-Mail zugestellt werden.

5.3 Falls der Mieter den reservierten Termin nicht wahrnimmt und auch nicht um dessen Änderung gemäß Punkt 5.2 ersucht, kann der Voucher nicht für eine Reservierung eines anderen Termins verwendet werden und wird ungültig.

5.4 Falls das „Erlebnis-Yachting“ aus Gründen auf Seiten des Vermieters nicht am reservierten Termin stattfinden kann, bietet der Vermieter dem Mieter jeweils einen neuen Reservierungstermin an. Sollte der neue Reservierungstermin nach Ablauf der Gültigkeit des Vouchers sein, wird auf einen solchen Voucher wie auf einen gültigen gesehen, höchstens aber 12 Monate lang ab dem Termin der ursprünglichen Reservierung.

5.5 Falls das „Erlebnis-Yachting“ aus vom Willen der beiden Vertragsparteien unabhängigen Gründen nicht am Reservierungstermin stattfinden kann (insbesondere wegen ungünstigen Wetters, Wind ab 5 Bft (d.h. über 10,8 m pro Sekunde oder über 38 km/h, Sturm, Starkregen mit Hagelschlag oder aus anderen Gründen wie Erdbeben, Brand, Hochwasser, Überschwemmungen, Kriegsgefahr, terrorostischer Anschlag, Ausrufung des Ausnahmezustandes, Notstand, Umweltkatastrophe, Arbeitsstreik, Blockade), bietet der Vermieter dem Mieter jeweils einen neuen Reservierungstermin an. Über die Zweckmäßigkeit der Stattfindung des „Erlebnis-Yachtings“ entscheidet dann jeweils, nach Bewertung aller Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der Sicherheit, der Vermieter.

5.6 Der Vermieter haftet nicht für etwaige Schäden, die durch Nichtstattfindung des Yachtings“ aus den in den Punkten 5.4 und 5.5 angeführten Gründen bewirkt wurden (insbesondere nicht für die Reisekosten, die Inanspruchnahme der Urlaubstage und die Ausrüstung usw.).

 

6. Sicherheit

6.1 Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das „Erlebnis-Yachting“ eine Outdoor-Aktivität ist, die potentiell gefährlich sein kann. Er nimmt am „Erlebnis-Yachting“ auf eigenes Risiko und Gefahr teil.

6.2 Bei einem gesundheitlichen oder anderen Handicap muss diese Tatsache bei einer Buchung angezeigt und die Zweckmäßigkeit einer Teilnahme mit dem Arzt des Mieters geklärt werden.

6.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Sicherheits- und organisatorischen Anweisungen des beauftragten Mitarbeiters des Vermieters beim „Erlebnis-Yachting“ zu respektieren.

 

7. Schlussbestimmungen

7.1 Die in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich nach der Rechtsregelung des Bürgerlichen Gesetzbuches.

7.2 Falls Gegenstand des „Erlebnis-Yachtings“ die Miete eines Segelboots ohne Kapitän ist (d.h. die Pakete „Wochenende auf einem Segelboot“ und „Ein Tag auf einem Segelboot“), beziehen sich darauf ebenfalls die Regeln der Vernietung (Teil I – vertragliche Mietbedingungen, die kompletten Punkte 1., 6., 7., 8., 10. und 11.)

7.3 Falls Gegenstand des „Erlebnis-Yachtings“ Trainingskurse sind (z.B. die Pakete „Kapitän zur Probe“, „Bootsführerschein“ usw.) beziehen sich darauf auch die Regeln dieser Kurse (Teil II – vertragliche Bedingungen der Trainingskurse und Schulungen).

7.4 Die Vertragsparteien „Erlebnis-Yachting“ gelten ab dem 27.5.2019.